
ALLTAGSUNTERSTÜTZUNG

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
Was genau ist das?

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen (ZBL) für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz heißen seit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2015 zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ZBL), da sie sich nicht mehr nur auf die Betreuung, sondern auch auf Entlastungsleistungen wie z.B. Haushaltshilfe beziehen. Die Höhe der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen liegt bei 125€ / Monat und ist bei Vorlage der Voraussetzungen über die Pflegekassen abrechenbar.
Unsere Leistung der hauswirtschaftlichen Dienstleistung, also der Einsatz einer Haushaltshilfe oder die Alltagbegleitung, können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden.
Gerne bieten wir Ihnen unseren Service der Haushaltshilfe im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen an.
Wir bieten eine Fülle von Dienstleistungen, die im Alltag unterstützen.
Unser Leistungskatalog:
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Begleitung zum Arzt, Behörden & Einkaufen |
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Kino, Museum, Ausstellungen |
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Unterstützung im Haushalt, Garten und Hof |
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Gesellschaftsspiele |
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Kreatives Gestalten |
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Beratung und Schulung pflegender Angehöriger |
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Kaffee-Nachmittage (auch mit Fahrdienst) |
Unsere Leistungen können über die Pflegekasse bei bestehendem Pflegegrad aber auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.